Aufgaben
Das Ordnungsamt zeichnet sich für die Bereiche
Einwohnermeldeamt, Standesamt, allgemeine Ordnungswidrigkeiten (inkl.
Außendienst), Brandschutz, Gewerbe- sowie Friedhofswesen aus.
Die zu erledigenden Aufgaben des Amtes sind mit hoher
Außenwirkung verbunden, so zählen dazu beispielsweise die Beantragung des
Personalausweises, Wohnsitzummeldungen, das Personenstandswesen, diverse
Genehmigungen für den öffentlichen Raum, aber auch der Brand- und
Katastrophenschutz und der gemeindliche Vollzugsdienst bis hin zum
Bußgeldverfahren. Die Amtsleitung umfasst die fachliche, organisatorische und
personelle Führung sowie in Teilbereichen auch sachbearbeitende Tätigkeiten.
Zu den Aufgaben des Ordnungsamtes
zählen im Einzelnen:
- Brandschutz
- Gewerbewesen
- Straßen-
und Straßenverkehrsrecht (u.a. Sondernutzung, Straßenreinigung)
- Einwohnermelde-
und Personenstandswesen; Standesamt
- Fundbüro
- Unterstützung
bei der Durchführung von Wahlen
- Außendiensttätigkeiten
Zu den Aufgaben der Leitung des
Ordnungsamtes zählen insbesondere:
- Führung
und Leitung sowie Weiterentwicklung des Amtes
- Mitarbeiterführung,
Personaleinsatz, Leistungsbewertung sowie Wahrnehmung der Personal-,
Finanz- und Organisationsverantwortung
- Vertretung
des Amtes innerhalb und außerhalb der Verwaltung
- Widerspruchsbearbeitung
in allen Bereichen
- Klärung
von Grundsatzangelegenheiten des Amtes
- Erstellung
und Weiterentwicklung von Satzungen und Verordnungen im Ordnungsrecht
(z.B. Straßenreinigungssatzung, Friedhofsgebührensatzung,
Feuerwehrgebührensatzung, Gefahrenabwehrverordnung)
- Erstellung
und Umsetzung von Beschlussvorlagen inkl. deren Vertretung vor politischen
Gremien
- Alle
Bearbeitungen nach dem Personenstandsgesetz
- Durchführung
von Eheschließungen
- Baumpflege
(Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen; Stellungnahmen bei Schadensfällen; Baumfällgenehmigungen)
- Allgemeine
Aufgaben der Gefahrenabwehr (z.B. Sicherstellungen, Beräumungen,
Verkehrsangelegenheiten, Unterbringung von unfreiwillig Obdachlosen)
- Bearbeitung
von Ordnungswidrigkeiten nach dem Hundegesetz
- Einsatz
SOG-Bereitschaftsdienst
- Aktive
Kommunikation und konstruktive Zusammenarbeit mit den anderen Ämtern
innerhalb sowie mit Institutionen und übergeordneten Behörden
- Vertretung
des Amtes bei Widerspruchs- und Klageverfahren
Eine genaue Abgrenzung des Aufgabengebietes sowie
organisationsbedingte Aufgabenänderungen bleiben vorbehalten.
Profil
Als neue Leitung des Amtes verfügen
Sie mindestens über:
- Laufbahnbefähigung
für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des allgemeinen
Verwaltungsdienstes
und/oder
- abgeschlossenes
wissenschaftliches Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom) in einem für die o.g.
Tätigkeiten förderlichen Studiengang (z.B. Verwaltungs- oder
Rechtswissenschaften
und/oder
- über
den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Beschäftigtenlehrgang II
Bevorzugt berücksichtigt werden
Bewerber, die zudem:
- Mehrjährige
Erfahrungen im aufgeführten Tätigkeitsbereich aufweisen
- Eine
Ausbildung als Standesbeamte/r vorweisen können
- Über
Mehrjährige Führungserfahrung verfügen
In unser Profil passen Sie, wenn
- Sie von
einer selbstständigen, innovativen und ergebnisorientierten Arbeitsweise
geprägt sind sowie über ein überdurchschnittliches Persönlichkeitsprofil
mit hoher sozialer und kommunikativer Kompetenz verfügen
- Verhandlungsgeschick
und Bürgerfreundlichkeit zu Ihren Stärken zählen
- Sie
über absolute Vertrauenswürdigkeit, Durchsetzungsvermögen, sowie eine
konstruktive und pragmatische Arbeitsweise verfügen
- Verantwortungsbewusstsein,
Einsatzbereitschaft und ein hohes Maß an Organisationsvermögen keine
Fremdwörter sind
- Sie
sowohl entscheidungsfähig- und freudig sind
- Team-
und Konfliktfähigkeit für Sie selbstverständlich sind
- Sie im
Besitz eines Führerscheins der Klasse B verfügen und bereit sind
Dienstfahrzeuge zu führen
- Sie mit
den gängigen MS-Office Anwendungen vertraut sind und im Idealfall bereits
mit den Fachanwendungen VOIS; Autista und Infoma vertraut sind
- Sie
über anwendungsreife Kenntnisse im BMG, OwiG, HundeG, SOG LSA, PStG
verfügen
- Sie
auch zur Teilnahme an Sitzungen und Terminen außerhalb der regulären
Arbeitszeiten (Ausschüsse, Ratssitzung und dergl.) bereit sind
Benefits
Das bieten wir Ihnen:
- ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit (39 Wochenstunden bei
Angestellten / 40 Wochenstunden bei Beamten)
- eine
Vergütung nach Entgeltgruppe 12 TVöD-VKA / A12 BBesG
- 30 Tage
Jahresurlaub
- Betriebliches
Gesundheitsmanagement
- Gleitende
Arbeitszeiten zur besseren Vereinbarung von Familie und Beruf
- Mobiles
Arbeiten
- Umfangreiche
Fortbildungsmöglichkeiten
Für Angestellte gelten weiterhin:
- Sonderzahlungen
nach TVöD
- Betriebliche
Altersversorgung bei der Zusatzversorgungskasse
- Dienstradleasing
Die Stelle ist nach Stellenplan als Beamtenstelle
ausgewiesen. Die Stelle soll vorzugsweise als Beamtenstelle besetzt werden.
Daher ist eine Bereitschaft zur Verbeamtung wünschenswert.
Es handelt sich um eine Leitungsfunktion, die für
Teilzeitarbeit nicht geeignet ist.
Ihre Bewerbung
Wir freuen
uns über Ihre Bewerbung bis zum 10.05.2024. Bitte sehen Sie von postalischen
Bewerbungen ab und nutzen Sie stattdessen die Bewerbung via Mail an p.eisemann@stadt-osterwieck.de.
Übersenden
Sie in dieser Bewerbung bitte Anschreiben, CV, Tätigkeitsnachweise und ggf.
weitere Unterlagen zusammenhängend in einer pdf-Datei.
Teilen Sie
dort bitte unbedingt Ihren frühesmöglichen Eintrittstermin mit.
Weitere Informationen
Ihre Fragen zum Verfahren beantwortet Ihnen der Leiter
des Haupt- und Wirtschaftsamtes Herr Eisemann (039421 793223).
Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Ahrens (039421
793301) gerne zur Verfügung.
Hinweise
Schwerbehinderte Bewerber werden, bei gleicher
Eignung, bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den
Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Mit Abgabe Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie Ihr
Einverständnis, dass die Stadt Osterwieck Ihre personenbezogenen Daten zum
Zweck der Durchführung des Auswahlverfahrens erheben, verarbeiten und speichern
darf.
Kosten die Ihnen mit der Bewerbung entstehen werden
nicht erstattet.