Stephanikirche und Fachwerkhäuser? Das ist

Osterwieck

Aber gleichzeitig handelt es sich bei der Einheitsgemeinde Stadt Osterwieck um viel mehr. Ihre insgesamt 20 Ortschaften bzw. Ortsteile liegen am westlichen Rand des Harzkreises in landschaftlich reizvoller Umgebung des nördlichen Harzvorlandes. Die wirtschaftlichen Zentren der Stadt befinden sich in Osterwieck, Dardesheim und Hessen. Viele sog. „Hidden Champions“ sind in der Stadt zu finden. Elektromotoren, Farben und diverse patentierte Fertigungstechniken stammen aus Osterwieck.

Amtsleiter/in Sicherheit, Ordnung und Gefahrenabwehr (m/w/d)

Stadt Osterwieck


Aufgaben

Das Ordnungsamt zeichnet sich für die Bereiche Einwohnermeldeamt, Standesamt, allgemeine Ordnungswidrigkeiten (inkl. Außendienst), Brandschutz, Gewerbe- sowie Friedhofswesen aus.

Die zu erledigenden Aufgaben des Amtes sind mit hoher Außenwirkung verbunden, so zählen dazu beispielsweise die Beantragung des Personalausweises, Wohnsitzummeldungen, das Personenstandswesen, diverse Genehmigungen für den öffentlichen Raum, aber auch der Brand- und Katastrophenschutz und der gemeindliche Vollzugsdienst bis hin zum Bußgeldverfahren. Die Amtsleitung umfasst die fachliche, organisatorische und personelle Führung sowie in Teilbereichen auch sachbearbeitende Tätigkeiten.


Zu den Aufgaben des Ordnungsamtes zählen im Einzelnen:

  • Ordnung und Sicherheit

  • Brandschutz
  • Gewerbewesen
  • Straßen- und Straßenverkehrsrecht (u.a. Sondernutzung, Straßenreinigung)
  • Einwohnermelde- und Personenstandswesen; Standesamt
  • Fundbüro
  • Unterstützung bei der Durchführung von Wahlen
  • Außendiensttätigkeiten

Zu den Aufgaben der Leitung des Ordnungsamtes zählen insbesondere:

  • Führung und Leitung sowie Weiterentwicklung des Amtes
  • Mitarbeiterführung, Personaleinsatz, Leistungsbewertung sowie Wahrnehmung der Personal-, Finanz- und Organisationsverantwortung
  • Vertretung des Amtes  innerhalb und außerhalb der Verwaltung
  • Widerspruchsbearbeitung in allen Bereichen
  • Klärung von Grundsatzangelegenheiten des Amtes
  • Erstellung und Weiterentwicklung von Satzungen und Verordnungen im Ordnungsrecht (z.B. Straßenreinigungssatzung, Friedhofsgebührensatzung, Feuerwehrgebührensatzung, Gefahrenabwehrverordnung)
  • Erstellung und Umsetzung von Beschlussvorlagen inkl. deren Vertretung vor politischen Gremien
  • Alle Bearbeitungen nach dem Personenstandsgesetz
  • Durchführung von Eheschließungen
  • Baumpflege (Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen; Stellungnahmen bei Schadensfällen; Baumfällgenehmigungen)
  • Allgemeine Aufgaben der Gefahrenabwehr (z.B. Sicherstellungen, Beräumungen, Verkehrsangelegenheiten, Unterbringung von unfreiwillig Obdachlosen)
  • Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Hundegesetz
  • Einsatz SOG-Bereitschaftsdienst
  • Aktive Kommunikation und konstruktive Zusammenarbeit mit den anderen Ämtern innerhalb sowie mit Institutionen und übergeordneten Behörden
  • Vertretung des Amtes bei Widerspruchs- und Klageverfahren

Eine genaue Abgrenzung des Aufgabengebietes sowie organisationsbedingte Aufgabenänderungen bleiben vorbehalten.

Profil

Als neue Leitung des Amtes verfügen Sie mindestens über:

  • Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes

und/oder

  • abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom) in einem für die o.g. Tätigkeiten förderlichen Studiengang (z.B. Verwaltungs- oder Rechtswissenschaften

und/oder

  • über den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Beschäftigtenlehrgang II

Bevorzugt berücksichtigt werden Bewerber, die zudem:

  • Mehrjährige Erfahrungen im aufgeführten Tätigkeitsbereich aufweisen
  • Eine Ausbildung als Standesbeamte/r vorweisen können
  • Über Mehrjährige Führungserfahrung verfügen

In unser Profil passen Sie, wenn

  • Sie von einer selbstständigen, innovativen und ergebnisorientierten Arbeitsweise geprägt sind sowie über ein überdurchschnittliches Persönlichkeitsprofil mit hoher sozialer und kommunikativer Kompetenz verfügen
  • Verhandlungsgeschick und Bürgerfreundlichkeit zu Ihren Stärken zählen
  • Sie über absolute Vertrauenswürdigkeit, Durchsetzungsvermögen, sowie eine konstruktive und pragmatische Arbeitsweise verfügen
  • Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft und ein hohes Maß an Organisationsvermögen keine Fremdwörter sind
  • Sie sowohl entscheidungsfähig- und freudig sind
  • Team- und Konfliktfähigkeit für Sie selbstverständlich sind
  • Sie im Besitz eines Führerscheins der Klasse B verfügen und bereit sind Dienstfahrzeuge zu führen
  • Sie mit den gängigen MS-Office Anwendungen vertraut sind und im Idealfall bereits mit den Fachanwendungen VOIS; Autista und Infoma vertraut sind
  • Sie über anwendungsreife Kenntnisse im BMG, OwiG, HundeG, SOG LSA, PStG verfügen
  • Sie auch zur Teilnahme an Sitzungen und Terminen außerhalb der regulären Arbeitszeiten (Ausschüsse, Ratssitzung und dergl.) bereit sind

Benefits

Das bieten wir Ihnen:

  • ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit (39 Wochenstunden bei Angestellten / 40 Wochenstunden bei Beamten)

  • eine Vergütung nach Entgeltgruppe 12 TVöD-VKA / A12 BBesG
  • 30 Tage Jahresurlaub
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Gleitende Arbeitszeiten zur besseren Vereinbarung von Familie und Beruf
  • Mobiles Arbeiten
  • Umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten

Für Angestellte gelten weiterhin:

  • Sonderzahlungen nach TVöD
  • Betriebliche Altersversorgung bei der Zusatzversorgungskasse
  • Dienstradleasing

Die Stelle ist nach Stellenplan als Beamtenstelle ausgewiesen. Die Stelle soll vorzugsweise als Beamtenstelle besetzt werden. Daher ist eine Bereitschaft zur Verbeamtung wünschenswert.

Es handelt sich um eine Leitungsfunktion, die für Teilzeitarbeit nicht geeignet ist.


Ihre Bewerbung

Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis zum 10.05.2024. Bitte sehen Sie von postalischen Bewerbungen ab und nutzen Sie stattdessen die Bewerbung via Mail an p.eisemann@stadt-osterwieck.de.


Übersenden Sie in dieser Bewerbung bitte Anschreiben, CV, Tätigkeitsnachweise und ggf. weitere Unterlagen zusammenhängend in einer pdf-Datei.

Teilen Sie dort bitte unbedingt Ihren frühesmöglichen Eintrittstermin mit.


Weitere Informationen


Ihre Fragen zum Verfahren beantwortet Ihnen der Leiter des Haupt- und Wirtschaftsamtes Herr Eisemann (039421 793223).

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Ahrens (039421 793301) gerne zur Verfügung.


Hinweise

Schwerbehinderte Bewerber werden, bei gleicher Eignung, bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.

Mit Abgabe Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie Ihr Einverständnis, dass die Stadt Osterwieck Ihre personenbezogenen Daten zum Zweck der Durchführung des Auswahlverfahrens erheben, verarbeiten und speichern darf.

Kosten die Ihnen mit der Bewerbung entstehen werden nicht erstattet.

 

Stadt Osterwieck

Stadt Osterwieck
Am Markt 11
38835 Osterwieck

Stadt Osterwieck
Telefon: 039421 793-0

info@stadt-osterwieck.de
www.stadt-osterwieck.de

2024-04-22