Ihre Arbeitsaufgaben sind…
ü Bearbeitung von Verwarngeld (ruhender/fließender Verkehr)
· Schlussprüfung der Tatbestände bei Parkverstößen
· digitale Bildaufbereitung Geschwindigkeitsverstöße einschließlich Schlussprüfung
· Verfügung Verwarnungsgeldbescheide und Zeugenfragebögen der Park- und Geschwindigkeitsverstöße einschließlich Datenübertragung für die externe
elektronische Versendung
· Verwarnungsgeldbearbeitung (Abforderung Stellungnahmen, rechtliche Prüfungen und Beantwortungen)
ü Bearbeitung von Bußgeldern im ruhenden Verkehr und Abgabe Bußgeldverfahren an die Zentrale Bußgeldstelle (ZBS) fließender Verkehr
ü Bußgeldbearbeitung im ruhenden Verkehr/Erlass von Bußgeldbescheiden mit
erhöhter Geldbuße
· Verfügung von Bußgeldbescheiden beziehungsweise Kostenentscheiden
· Einspruchsbearbeitung/Einleitung Abwägungsprozess
(Prüfung formelle und
materielle Rechtmäßigkeit/Zulässigkeitsprüfung, Verwerfung oder Zurückweisung,
Ermittlung Rechtskraft, rechtliche Prüfung unter
Berücksichtigung des Tatvorwurfes im Einzelfall unter Würdigung der verschiedenen Gesetze/Rechtsgebiete)
· Prüfverfahren Erlass von erhöhten Bußgeldern nach §24 StVG
· Durchführung Zwischenverfahren und Entscheidung zur Abgabe auf gerichtlicher Entscheidung nach §69 Abs. 3 OWiG über die Staatsanwaltschaft an das
Amtsgericht einschließlich Erstellung Vorlagebericht der Verwaltungsbehörde
ü Anträge auf Anordnung der Erzwingungshaft im ruhenden Verkehr
· Einleitung Prüfverfahren/Voraussetzungen von Amts wegen/Übernahme Empfehlung von 2.4 (Stadtkasse, Vollstreckung)
· Antragsstellung auf Erzwingungshaft beim Amtsgericht gemäß § 96 OWiG
· Aufhebungsverfahren der Erzwingungshaftanträge bei Zahlungseingängen beziehungsweise gerichtlichen Entscheidungen z. B. Ratenzahlung
ü Bearbeitung von Anträgen auf Stundungen mit Ratenzahlungen im ruhenden Verkehr
ü Bußgelder fließender Verkehr/Abgabeverfahren ZBS
·
Prüfverfahren bußgeldrelevanter
Tatbestände (ab 80,00€ einschließlich Tatbestände verbotswidriges Telefonieren
und Gurtpflichtverletzung) und Entscheidung über die
Abgabe der Bußgelder an die ZBS/Abgabenverfahren
· Prüfverfahren Abgabe nicht bezahlter Verwarngelder (21-Tagesfrist) und Entscheidung zur Eröffnung Bußgeldverfahren durch die ZBS/Abgabeverfahren
· Fertigen von Stellungnahmen zu Bußgeldverfahren an die ZBS
ü Festellung und Einleiten von Verkehrswidrigkeiten im fließenden (alternativer Einsatz mobiles Messfahrzeug und Geschwindigkeitsmesssystem Enforcement Trailer) und im ruhenden Verkehr
Sie bringen mit…
·
mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung als
Verwaltungsfachangestellte/r oder Abschluss AI-/B1- Lehrgang oder eine
abgeschlossene Berufsausbildung als
Fachangestellte/r für Bürokommunikation bzw. FA für Büromanagement oder eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r
· Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung bzw. im Bereich Ordnung oder Straßenverkehr sind wünschenswert
· die Bereitschaft zur Arbeit auch außerhalb der Öffnungszeiten und an Wochenenden
· Verhandlungsgeschick und besondere Fähigkeit im Umgang mit Konfliktsituationen
· Bürgerfreundlichkeit, Entscheidungs- und Durchsetzungsvermögen
· umfassende Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit dem PC (Kenntnisse z.B. MS Office)
· Mobilität und Führerschein Klasse B
· Tragen von Dienstkleidung ist erforderlich
· Verhandlungsgeschick und besondere Fähigkeit im Umgang mit Konfliktsituationen
· Bürgerfreundlichkeit, Entscheidungs- und Durchsetzungsvermögen
· umfassende Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit dem PC (Kenntnisse z.B. MS Office)
· Mobilität und Führerschein Klasse B
· Tragen von Dienstkleidung ist erforderlich
Womit Sie uns überzeugen können…
ü Sicheres Auftreten in der Öffentlichkeit, besondere Fähigkeiten im Umgang mit Konfliktsituationen
ü Entscheidungs- und Durchsetzungsvermögen
ü Bürgerfreundlichkeit
ü Belastbarkeit, Flexibilität sowie Engagement und ausgeprägte Teamfähigkeit
ü Bereitschaft zur Weiterbildung und Qualifizierung
Bei Einstellungen der Gemeinde können Mitglieder im Einsatzdienst der Feuerwehr dieser Gemeinde nach § 9 Abs. 5 Brandschutzgesetz Land Sachsen-Anhalt (hier Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr) bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden, wenn nicht andere rechtlich schützenswerte Gründe überwiegen, die in der Person eines anderen Bewerbers liegen.
Die Stadt Halberstadt sucht für die Abteilung Straßenverkehr zum schnellstmöglichen Termin eine engagierte Persönlichkeit (m/w/d) für die
Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten
Es handelt sich um eine befristete Stelle gemäß §14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,0 Stunden und einer Bezahlung nach Entgeltgruppe 06 TVöD.
Ihre Chance bei der Stadt Halberstadt auf…
ü spannende Aufgaben in einem dynamischen und zukunftszugewandten Arbeitsumfeld
ü modernes Arbeitsequipment und Arbeitsbedingungen
ü ein verantwortungsvolles Aufgabengebiet in einem funktionierenden Team
ü eine fachkundige und -gerechte Einarbeitung
ü flexible Gestaltung der Arbeitszeit zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit der Möglichkeit zum Home-Office
ü Förderung der persönlichen Mobilität über ein Dienstradleasing
ü Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
ü betriebliche Gesundheitsförderung
ü betriebliche Altersvorsorge
ü Entgelt und alle sonstigen
Leistungen, wie Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Prämienzahlung, Urlaub
usw. nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
(TVöD)
Stadt Halberstadt
Holzmarkt 1
38820 Halberstadt
Stadt Halberstadt
Telefon: +49 (0)3941 550