- Überwachung des ruhenden Verkehrs nach StVO Kontrolle von Ge- und Verboten einschließlich der Ahndung und Beseitigung von Verstößen
- Kontrolle Parken und Halten, Überprüfung von Fahrzeugen ohne Kennzeichen und Zulassungsplakette, Abschleppmaßnahmen Überwachung Parkscheinautomaten
- Erteilung mündlicher und schriftlicher Verwarnungen bzw. Ordnungswidrigkeitsanzeige bei Erfordernis
- Kontrolldienste im Außendienst
- Ermittlungen und Kontrollen Grünschnitt nach Straßenreinigungssatzung
- Kontrollen Hundehaltungen und weiterer Regelungen nach der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Thale
- Kontrollen Plakatierung nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Thale
- Kontrollen Gästebeitrag nach Gästebeitragssatzung der Stadt Thale
- Kontrollen Gaststätten nach Gaststättengesetz LSA
- Absicherung der Präsenz und Kontrollen bei Veranstaltungen
- Kontakt zu jugendlichen Gruppen
- Kontrolle und Ahndung allgemeiner Ordnungswidrigkeiten nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz
- Vor-Ort-Erkundungen
- Kontrolltätigkeiten im Rahmen des übertragenden Wirkungskreises in Wahrnehmung der Aufgaben als Sicherheitsbehörde
- SOG-Bereitschaft / Wochenendarbeit / Arbeit im wechselnden
Schichtdienst montags bis sonntags
- erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten, oder alternativ erfolgreicher Abschluss der Laufbahnprüfung für den Polizeivollzugsdienst oder für den Justizvollzugsdienst oder gleichwertige Abschlüsse für den Bereich des Zolldienstes oder der Bundeswehr, oder alternativ Nachweis einer mit Erfolg abgelegten Abschlussprüfung als a) geprüfte Werkschutzfachkraft, b) geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, c) Servicekraft für Schutz und Sicherheit, d) Fachkraft für Schutz und Sicherheit, e) geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit oder als geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit, f) geprüfter Werkschutzmeister oder als geprüfte Werkschutzmeisterin, g) mit erfolgreich abgelegter Sachkundeprüfung nach § 11 Absatz 7 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe unter der Voraussetzung einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung, mindestens 3 Jahre Berufspraxis und der Bereitschaft zur qualifizierenden berufsbegleitenden Weiterbildung.
- umfassende Kenntnisse von Gesetzen und Vorschriften zum Ordnungswidrigkeitsrecht, Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt, Verwaltungsrecht, Bürgerliches Gesetzbuch
- gute soziale Kompetenzen, schnelle Auffassungsgabe, Verständnis im
Umgang mit Gesetzen
Sie sollten über ein sicheres und vertrauensbildendes Auftreten verfügen. Die Arbeit
ist mit Umsicht und Fleiß auszuführen. Eine selbstständige, eigenverantwortliche und
zielorientierte Arbeitsweise sowie Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, korrektes Auftreten,
Organisationsvermögen und Belastbarkeit sind für Sie charakteristisch, die
Bereitschaft zu flexiblen Arbeitseinsatz ist vorhanden. Der Besitz des Führerscheins
Kl. B und die Bereitschaft zum Führen des privaten PKW gegen Kostenerstattung für
Dienstreisen wird vorausgesetzt.
Wir bieten Ihnen eine verantwortungsvolle und interessante Tätigkeit in einem
unbefristeten Arbeitsverhältnis in Teilzeit nach den Bestimmungen des Tarifvertrages
für den öffentlichen Dienst (TVöD) und eine sehr gute betriebliche Altersvorsorge
(ZVK) des öffentlichen Dienstes. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 5. Wir
fördern zudem individuell Ihre Kompetenzen und bieten umfangreiche Fort- und
Weiterbildungen.